Mediation - was ist das?

Was ist Mediation?

Mediation (zu deutsch Vermittlung) ist eine konstruktive Konfliktlösungsmethode. Dabei handelt es sich um ein außergerichtliches Verfahren, bei welchem ein neutraler Mediator die Konfliktpartner darin unterstützt, eigene Regelungen oder Lösungen zu finden. Viele stellen sich unter einer Mediation eine Art „Therapiesitzung“ vor. Damit hat Mediation aber nichts zu tun. Tatsächlich ist Mediation der Versuch, durch ein strukturiertes Verfahren, in welchem die Konfliktpartner mit aktiver Unterstützung eines ausgebildeten Mediators selbst Lösungsmöglichkeiten erkennen und/oder erarbeiten, ihren Konflikt zu beenden. Mediation ist daher – im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren – ein auf freiwilliger Basis der Beteiligten beruhender Entscheidungsfindungsprozess. Dadurch soll sichergestellt werden, dass beide Seiten ihre eigenen Bedürfnisse und auch die Bedürfnisse des Konfliktpartners erkennen und im besten Fall nachvollziehen können. Damit wird im Gegensatz zur gerichtlichen Entscheidung in der Regel erreicht, dass Lösungen gefunden werden, welche von beiden Seiten mitgetragen werden und „halten“.

Wofür ist Mediation geeignet?

Mediation eignet sich grundsätzlich für alle Konflikte, z. B. in familienrechtlichen– oder erbrechtlichen Auseinandersetzungen, aber auch in anderen Rechtsgebieten, sei es Arbeitsrecht, Nachbarstreitigkeiten o. a.. Es gibt aber auch den Wirtschaftsmediator, um Konflikte in Unternehmen ohne gerichtliches Verfahren so zu regeln, dass nicht dauerhafte Gräben zwischen den Beteiligten entstehen, was häufig durch gerichtliche Verfahren nicht erreicht wird.

Stufen der Mediation

Bei Mediation wird es nicht dem Zufall überlassen, wie man zu vernünftigen und sinnvollen Lösungen kommt. Vielmehr wird dies durch ein strukturiertes Verfahren, dessen Ziel es ist, keine Lösung mit Gewinnern und Verlierern zu erzielen, von Grund auf erarbeitet – nicht durch den Mediator, sondern mit Unterstützung des Mediators durch die Konfliktparteien selbst. Dieses Verfahren beinhaltet mehrere klar definierte Stufen, welche jede für sich „abgearbeitet“ werden muss, um alle für eine belastbare Lösung vorliegenden Einzelprobleme zu erkennen und bei der abzuschließenden Vereinbarung zu berücksichtigen. Dabei dürfen keine Probleme unbeachtet bleiben, weil dies eine gefundene Lösung später wieder infrage stellen könnte. Dafür bedarf es den Mediators, weil die Beteiligten oftmals diese Probleme von sich aus nicht erkennen können.

Die Mediationsvereinbarung
Ziel des Mediationsverfahrens ist der Abschluss einer Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien, das eine verbindliche Regelung der streitigen Punkte enthält. Diese Vereinbarung wird von Ihnen beiden Konfliktparteien und dem Mediator unterzeichnet. Wenn das Gesetz für gewisse Vereinbarungen (beispielsweise für den Zugewinnausgleich, nachehelichen Unterhalt oder Grundstücksgeschäfte) für die Rechtswirksamkeit eine notarielle Beurkundung oder gerichtliche Protokollierung vorschreibt, so wird diese auch für eine im Rahmen einer Mediation ausgehandelte Vereinbarung eingehalten. Vor Unterzeichnung des Mediationsvertrages wird dieser im Vorfeld von einem meiner kooperierenden Rechtsanwälten auf derer Rechtmäßigkeit geprüft, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.


 
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